Einmal ent-täuschen, bitte

Daß die Kennzeichnungspflicht für KI-Verwendung an der Vokabel DEEPFAKE aufgehängt ist, ist ein Geburtsfehler des EU AI Acts. Ich habe erst beim  Schreiben meines ersten Blogbeitrags dazu wirklich verstanden, warum das über die Verwendung dieses unglücklichen Begriffs hinaus so problematisch ist: weil es eine Art von Realitätsanmutung vulgo „Täuschung“ privilegiert – nämlich die, die wir seit Jahrzehnten betreiben –  und eine andere Art von Täuschung als DEEPFAKE abwertet (in Absetzung von einem normalen, nicht ganz so deepen fake oder was?) und per Kennzeichnungspflicht sanktioniert.

Anders gefragt: Wo ist eigentlich der grundsätzliche Unterschied zwischen einem KI generiertem Werbefilm, in dem die Darsteller aus der KI kommen, und einem Werbefilm, in dem ich mit Schauspielern eine Szene inszeniere, die ein Produkt bewirbt? Bei beiden wird doch mit Maximalaufwand versucht, mit allen Mitteln der Filmkunst eine Realitätsanmutung zu erzeugen. Ich hatte am Set jedenfalls noch keinmal das Gefühl, mich bei einem Dokfilmdreh zu befinden, ihr etwa? 

HAALLOOO! WIR TUN NUR SO! DER HAMBURGER SCHMECKT EIGENTLICH GAR NICHT SOOOO LECKER! UND WAS DA SO SAFTIG RAUSTROPFT IST MOTORÖL MIT FARBSTOFF, KEIN KETCHUP! Diese Herstellung einer Realitätsanmutung, die ja auch immer eine Täuschung beinhaltet, die ist seit Jahrzehnten der Kern unseres Geschäfts. Wenn wir das nicht hinbekommen, dann waren wir nicht die Guten – dann haben wir unseren Job schlecht gemacht. 

Aber in den Leitlinien für die Umsetzung des EU AI Acts ist jetzt auf einmal klar geregelt: „(…)it is sufficient for simulated persons, objects, places, entities or events to resemble someone or something that can exist or could have existed in reality to be considered a deep fake.”

Sanktioniert wird also nicht etwa die täuschende Absicht einer sehr KONKRETEN Realitätsanmutung – „Laßt uns Brad Pit per KI nachbauen wie er sich die Zähne mit einer goldenen Zahnbürste bürstet, die aber gar nicht wirklich aus Gold ist, wir werden reich, harr-harr-harr!“, sondern, abstrahierend von jeder Täuschungsabsicht, allein die UNKONKRETE MÖGLICHKEIT, dass jemand das Gesehene für real halten könnte, egal ob mit Brad Pit oder mit irgendeinem KI Darsteller.

Das aber, DamenUndHerren, gilt doch eben für jeden einzelnen Werbefilm, den wir herstellen. Und es war bisher nur dann mit Sanktionen belegt, wenn wir eine sehr KONKRETE Täuschungsabsicht bebildert haben: „Döner macht schöner“ – Verboten, weil gelogen. Aber doch bitte nicht allein deshalb, weil wir mit Schaupielern eine Situation verfilmt haben, die „existieren kann oder hätte existieren können“. Again, DAS MACHEN WIR DOCH IMMER! Entschuldigt die Großbuchstaben. 

Hier eine noch unvollständige Liste von perfiden Tricks aus Werbefilmen, die ein ähnliches Täuschungspotenzial hatten, ohne dass uns da eine Kennzeichnungspflicht vor Schlimmem bewahrt hätte. Bitte bereitet Euch auf ein paar herbe Enttäuschungen vor:

Claudia Bertani ist gar keine berühmte italienische Schauspielerin, und es gibt gar keine Piemont Kirsche. 

Villa Riba und Villa Bacho werdet ihr auf Google Maps vergeblich suchen.

Es handelt sich bei der FAIRY ULTRA Werbung auch keineswegs um einen Dokumentarfilm; vielmehr sind sämtliche Szenen mit professionellen Schauspielern nachgestellt worden. 

Das LENOR GEWISSEN („Bis eine gute Mutti“) heißt gar nicht Lenor Gewissen; es handelt sich um eine sogenannte „Doppelbelichtung“ der Schauspielerin Katrin Eckold, die auch in der Schwarzwaldklinik aufgetreten ist, auch das übrigens rein fiktional („Also ich könnte mir vorstellen, daß es wirklich eine Klinik im Schwarzwald gibt“ – „Ha, reingefallen! Schwarzwald-Deepfake!“)

Spaß beiseite: Der Unterschied zwischen klassischem Werbefilm und KI generiertem Werbefilm liegt doch ausschließlich in den Mitteln, die verwendet werden, aber weder in der Intention noch im Ergebnis. Allein das Mittel KI zu sanktionieren halte ich für komplett falsch. Ich vermute ja vor allem ein protektionistisches Motiv dahinter, nämlich Protektion zur Erhaltung traditioneller Herstellungsverfahren. Das ist ja potentiell in Ordnung –  dann soll man es aber auch sagen anstatt so zu tun, als wenn man uns arme Konsumenten vor bösen bösen Deepfakes schützen müsse.

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